Ihr gutes Recht im Fokus.
Bei uns sind Sie in guten Händen.

Die Philosophie unserer Kanzlei ist im Prinzip ganz einfach erklärt: immer schnell, umfassend, persönlich, individuell und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten agieren. Das bedeutet, dass wir größtmöglichen Wert darauf legen, engagiert und konsequent alle Maßnahmen voranzutreiben, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren – und mehr als nur zu erfüllen. Durch Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet verfügen wir über eine sehr hohe Prozesserfahrung. Dies hilft Ihnen bei der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte in entscheidendem Umfang.

Die Qualifikation von Rechtsanwalt Daniel Heinrich Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, Referendariat am Landgericht Mannheim Rechtsanwalt seit 2003 Seit 2004 Hochschuldozent in den Fächern Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge an der DHBW Mannheim, Fachrichtung Steuern & Prüfungswesen und Accounting & Controlling

Zusatzqualifikation:

– Fachanwalt für Erbrecht 

 

– zertifizierter Nachlasspfleger

Fachlehrgang mit erfolgreicher Abschlussprüfung und regelmäßiger Bestellung zum Nachlasspfleger und Nachlassverwalter durch Nachlassgerichte

– Zertifizierter Testamentsvollstrecker

Fachlehrgang mit erfolgreicher Abschlussprüfung und regelmäßiger Bestellung durch Nachlassgerichte

– Unternehmensnachfolgeberater

mehrmonatiger Studienlehrgang am Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V.“– kurz zentUma. Voraussetzung füry die Zulassung zum Studienlehrgang ist ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre.

 

Beratungsspektrum

  • Erbrecht und Nachfolgeplanung
  • vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungs und Übergabeverträgen
  • Unternehmensnachfolge
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
  • Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftszivilrecht
  • Familienrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Steuerrecht
  • Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mahnwesen und Zwangsvollstreckung

Beim Thema Erbrecht:

Vertrauen Sie der Erfahrung
 eines Fachanwalts

Kontakt
Erb- und Anwaltskanzlei
Daniel Hein­rich
Carl-Theodor-Str. 3
– Eingang über Mannheimer Straße –
68723 Schwetzingen
Kommunikation
Telefon: +49 6202 760 11 – 0
Tele­fax: +49 6202 760 11 – 99

E-Mail: mail@dh-recht.de

Die Phi­lo­so­phie unse­rer Kanz­lei ist im Prin­zip ganz ein­fach erklärt:

immer schnell, umfas­send, per­sön­lich, indi­vi­du­ell und mit dem bes­ten Wis­sen für unsere Man­dan­ten agie­ren. Das bedeu­tet, dass wir größt­mög­li­chen Wert dar­auf legen, enga­giert und kon­se­quent alle Maß­nah­men vor­an­zu­trei­ben, um die Inter­es­sen unse­rer Man­dan­ten zu wah­ren – und mehr als nur zu erfüllen.

Wir kooperieren im Netzwerk: Damit wir für Sie immer optimale Ergebnisse erzielen.

Unsere Zusammenarbeit mit unseren Netz-werkpartnern ist eng und intensiv. Das gilt für andere Rechtsanwaltskanzleien, Steuer-berater und Wirtschaftsprüfer sowie Notare – so sind wir auch in angrenzenden Rechts-gebieten wie dem Arbeitsrecht, Steuer-recht, (Steuer-) Strafrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht oder Medizinrecht mit maximalem Know-how für Sie da.
COVID 19 Hinweiß
Unsere Kanzlei ist nach wie vor im bisherigen Umfang besetzt und er-reichbar. Unsere Kanzlei verfügt zudem selbstverständlich über die technischen Voraussetzungen, zusätzlich Besprech-ungen und Beratungen sowohl als Telefon-, als auch als Videokonferenz abzuhalten. Für Sie entstehen hierdurch keinerlei Kosten.

Nutzen Sie daher gerne auch die Möglichkeit einer Online-/ Videokon-ferenzberatung.


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Daniel Hein­rich
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