Die Philosophie unserer Kanzlei ist im Prinzip ganz einfach erklärt: immer schnell, umfassend, persönlich, individuell und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten agieren. Das bedeutet, dass wir größtmöglichen Wert darauf legen, engagiert und konsequent alle Maßnahmen voranzutreiben, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren – und mehr als nur zu erfüllen. Durch Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet verfügen wir über eine sehr hohe Prozesserfahrung. Dies hilft Ihnen bei der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte in entscheidendem Umfang.
Die Qualifikation von Rechtsanwalt Daniel Heinrich Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, Referendariat am Landgericht Mannheim Rechtsanwalt seit 2003 Seit 2004 Hochschuldozent in den Fächern Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge an der DHBW Mannheim, Fachrichtung Steuern & Prüfungswesen und Accounting & Controlling
Zusatzqualifikation:
Fachlehrgang mit erfolgreicher Abschlussprüfung und regelmäßiger Bestellung zum Nachlasspfleger und Nachlassverwalter durch Nachlassgerichte
Fachlehrgang mit erfolgreicher Abschlussprüfung und regelmäßiger Bestellung durch Nachlassgerichte
mehrmonatiger Studienlehrgang am „Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V.“– kurz zentUma. Voraussetzung füry die Zulassung zum Studienlehrgang ist ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre.