Ihr gutes Recht im Fokus.
Bei uns sind Sie in guten Händen.
Die Philosophie unserer Kanzlei ist im Prinzip ganz einfach erklärt: immer schnell, umfassend, persönlich, individuell und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten agieren. Das bedeutet, dass wir größtmöglichen Wert darauf legen, engagiert und konsequent alle Maßnahmen voranzutreiben, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren – und mehr als nur zu erfüllen. Durch Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet verfügen wir über eine sehr hohe Prozesserfahrung. Dies hilft Ihnen bei der außergerichtlichen und vor allem gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte in entscheidendem Umfang.
Die Qualifikation von Rechtsanwalt Daniel Heinrich
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, Referendariat am Landgericht Mannheim
Rechtsanwalt seit 2003
Seit 2004 Hochschuldozent in den Fächern Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge an der DHBW Mannheim, Fachrichtung Steuern & Prüfungswesen und Accounting & Controlling
Zusatzqualifikation:
Fachanwalt für Erbrecht
zertifizierter Nachlasspfleger:
Fachlehrgang mit erfolgreicher Abschlussprüfung und regelmäßiger Bestellung zum Nachlasspfleger und Nachlassverwalter durch Nachlassgerichte
Zertifizierter Testamentsvollstrecker:
Fachlehrgang mit erfolgreicher Abschlussprüfung und regelmäßiger Bestellung durch Nachlassgerichte
Unternehmensnachfolgeberater:
mehrmonatiger Studienlehrgang am „Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim e.V.“– kurz zentUma. Voraussetzung füry die Zulassung zum Studienlehrgang ist ein überdurchschnittlich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft, Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre.
Beratungsspektrum
- Erbrecht und Nachfolgeplanung
- vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungs- und Übergabeverträgen
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung
- Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftszivilrecht
- Familienrecht
- Wettbewerbsrecht
- Steuerrecht
- Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrecht
- Arbeitsrecht
- Mahnwesen und Zwangsvollstreckung
COVID 19 Hinweiß
Unsere Kanzlei ist nach wie vor im bisherigen Umfang besetzt und erreichbar. Unsere Kanzlei verfügt zudem selbstverständlich über die technischen Voraussetzungen, zusätzlich Besprechungen und Beratungen sowohl als Telefon-, als auch als Videokonferenz abzuhalten. Für Sie entstehen hierdurch keinerlei Kosten.
Nutzen Sie daher gerne auch die Möglichkeit einer Online-/ Videokonferenzberatung.
Die Philosophie unserer Kanzlei ist im Prinzip ganz einfach erklärt: immer schnell, umfassend, persönlich, individuell und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten agieren.
Das bedeutet, dass wir größtmöglichen Wert darauf legen, engagiert und konsequent alle Maßnahmen voranzutreiben, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren – und mehr als nur zu erfüllen.
Wir kooperieren im Netzwerk:
Damit wir für Sie immer optimale Ergebnisse erzielen.Unsere Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern ist eng und intensiv. Das gilt für andere Rechts- anwaltskanzleien, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Notare – so sind wir auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Arbeitsrecht, Steuerrecht, (Steuer-) Strafrecht, Insolvenzrecht, Sozialrecht oder Medizinrecht mit maximalem Know-how für Sie da.
Erb- und Anwaltskanzlei
Daniel Heinrich
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